Beratung

Wir stehen nun vor der Frage, was für eine Brille brauche ich nun? Wir geben Ihnen hier einige Anhaltspunkte.

Stellen Sie sich zuerst die Frage, wo sehe ich schlecht oder was sehe ich schlecht.

Sehen Sie in der Ferne unscharf (gemeint ist damit eine Entfernung von mehr als 2 Metern), brauchen Sie eine reine Fernbrille.

Tragen Sie diese möglichst den ganzen Tag je nach der Höhe Ihrer Fehlsichtigkeit, unbedingt aber im Straßenverkehr.

Sehen Sie in der Nähe unscharf (Zeitung lesen), in der Ferne geht es aber noch recht gut, benötigen Sie eine Nah- oder Lesebrille. Möchten Sie diese nur gelegentlich zum Lesen tragen, fangen Sie erst einmal mit der reinen Nahbrille an. Diese bietet Ihnen je nach Fassungsmodell ein recht großes Blickfeld und auch bis zum Außenrand der Gläser eine recht gute Sehschärfe.

Nun kann es auch sein, daß Sie die Brille, z. B. aus beruflichen Gründen ständig tragen wollen oder müssen, dann fangen Sie gleich mit einer Gleitsichtbrille an. Hier gibt es für den Anfang preisgünstige, sehr komfortable Angebote. Befinden Sie sich noch am Anfang der "fortschreitenden Jugend", dann ist der Unterschied zwischen der Gläserstärke für die Ferne und der Gläserstärke der Nähe noch gering. In diesem Fall sind auch die Nebenwirkungen der Gleitsichtbrille kaum spürbar. Mit Nebenwirkungen sind leichte Unschärfen am Außenrand der Brillengläser gemeint. In der Nähe ist das Blickfeld nicht so breit wie das einer reinen Nahbrille. Das läßt sich nicht wegdiskutieren, fällt aber in den meisten Fällen nach kurzer Eingewöhnung nicht mehr auf.

Sehen Sie in der Ferne und in der Nähe unscharf, kann das mehrere Ursachen haben. Außer einer Kurz- oder Weitsichtigkeit kann zusätzlich eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) vorhanden sein.

Sehen Sie mit beiden Augen ungleich gut, werden in den meisten Fällen beide Augen verschiedene Korrekturen brauchen. Es kann aber auch sein, daß ein Auge schon immer schlechter gesehen hat.

Haben Sie Doppelbilder, können Ihnen spezielle Prismen in den Gläsern helfen.
Bei diesen Fehlsichtigkeiten kann Ihr Augenoptiker Ihre Augen überprüfen und zusammen mit Ihnen die richtige Lösung finden.

Liegt eine ganz plötzliche Sehschärfenveränderung vor, z. B. innerhalb weniger Stunden oder einigen Tagen, sollten Sie möglichst sofort einen Augenarzt aufsuchen. Wenn hier ein Notfall vorliegt, sollten Sie bei Ihrer Anmeldung beim Augenarzt mit Nachdruck darauf hinweisen um schnell einen Termin zu bekommen. Das gleiche gilt für Fremdkörper im Auge, hier ist immer der Augenarzt zuständig.

Jeder verantwortungsvolle Augenoptiker wird Sie bei Unstimmigkeiten nach einer Augenprüfung zusätzlich zum Augenarzt empfehlen.

Im allgemeinen brauchen Sie sich bei uns wegen einer Augenglasbestimmung nicht anzumelden. Wir sind in der Lage, auf Wunsch auch Ihren Augeninnendruck zu messen.

Und was bezahlt die Krankenkasse?
Eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr für Brillengläser einen Festpreis. Hierfür brauchen Sie zur Zeit keine Genehmigung, wenn ein gültiges Augenarztrezept vorliegt. Bei Erwachsenen wird in der Regel bei funktioneller Einäugigkeit und Sehschärfe beider Augen unter 30% ein Festbetrag bezahlt nach Art der verordneten Gläser. Hier sollte ein möglichst genehmigtes Augenarztrezept vorliegen. In Zweifelsfällen senden wir Ihr Augenarztrezept zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse ein.

Sind Sie Privat versichert, schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach oder rufen bei Unklarheiten Ihre Krankenversicherung an.
 
Wird erweitert.


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